Doppelte Miete beim Umzug von der Steuer absetzen: doppelte Haushaltsführung einfach erklärt

Kurz gesagt: Doppelte Miete und die Kosten einer doppelten Haushaltsführung lassen sich von der Steuer absetzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – dann greifen die Regeln zur doppelten Haushaltsführung mit bis zu 1.000 € Zweitwohnungsmiete pro Monat. Bei einem rein privaten Umzug ist die doppelte Miete nur begrenzt absetzbar, nämlich als Teil der Umzugskosten für die kurze Übergangszeit, in der Sie alte und neue Wohnung parallel zahlen.

Ob Sie die doppelte Miete absetzen können, hängt also vor allem am Grund des Umzugs. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, was konkret absetzbar ist, wo Sie alles eintragen und wie ein Rechenbeispiel aussieht. Einen kompletten Überblick über alle Umzugskosten finden Sie zusätzlich in unserem Hauptratgeber Umzug von der Steuer absetzen.

Doppelte Haushaltsführung – Voraussetzungen

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten und gleichzeitig Ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort behalten. Das Finanzamt erkennt die Kosten als Werbungskosten an, wenn alle vier Punkte erfüllt sind:

  • Beruflich veranlasst: Die Zweitwohnung dient dazu, näher am Arbeitsort zu wohnen – etwa wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder eines langen Arbeitswegs.
  • Zweitwohnung am Arbeitsort: Sie unterhalten am Beschäftigungsort (oder in der Nähe) eine eigene Unterkunft – Miet- oder Eigentumswohnung, möbliertes Zimmer oder Apartment.
  • Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz: Am Lebensmittelpunkt haben Sie eine eigene Wohnung, in der sich Ihr privates Leben abspielt – nicht nur ein Zimmer bei den Eltern.
  • Finanzielle Beteiligung an der Hauptwohnung: Sie tragen an der Hauptwohnung nachweislich mehr als 10 % der laufenden Kosten – etwa Miete oder Haushaltskosten.

Sind diese Bedingungen erfüllt, greift die doppelte Haushaltsführung beim Umzug und Sie können einen erheblichen Teil Ihrer Zweitwohnungskosten steuerlich geltend machen.

Was ist absetzbar?

Bei einer anerkannten doppelten Haushaltsführung ist mehr absetzbar als nur die Miete. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Positionen samt Deckeln und Hinweisen. Details zu den einzelnen Umzugskosten finden Sie im Ratgeber Umzug von der Steuer absetzen.

PositionAbsetzbar?Deckel / Hinweis
ZweitwohnungsmieteJaMax. 1.000 € pro Monat inkl. Nebenkosten (Warmmiete)
FamilienheimfahrtenJaEine Heimfahrt pro Woche, 0,30 € je Entfernungskilometer (einfache Strecke)
VerpflegungspauschaleJaNur in den ersten 3 Monaten nach Bezug der Zweitwohnung
Doppelte Miete beim WohnungswechselJaFür die Übergangszeit, in der beide Wohnungen parallel bezahlt werden
MaklerkostenJaFür die Zweitwohnung; Maklerkosten für einen Wohnungskauf zählen nicht

Die 1.000-€-Grenze gilt für die Unterkunftskosten der Zweitwohnung insgesamt. Möbel und notwendige Einrichtung können unter Umständen zusätzlich abgesetzt werden.

Privater vs. beruflicher Umzug

Für die Frage, ob und wie Sie die doppelte Miete steuerlich absetzbar machen, ist der Grund des Umzugs entscheidend. Es gibt zwei Wege:

Beruflicher Umzug – Werbungskosten

Ist der Umzug beruflich veranlasst (neuer Job, Versetzung, deutlich kürzerer Arbeitsweg), zählen die Kosten zu den Werbungskosten. Hier greifen sowohl die Regeln der doppelten Haushaltsführung als auch die Umzugskostenpauschale. Werbungskosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen in voller Höhe, sobald sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Privater Umzug – begrenzte Möglichkeiten

Bei einem privaten Umzug ist die doppelte Miete nur eingeschränkt absetzbar: Die parallele Mietzahlung für die Übergangsphase kann als Teil der Umzugskosten gelten. Zusätzlich lassen sich die Lohnkosten von Umzugshelfern als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % (max. 4.000 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen. Die Umzugskostenpauschale steht Ihnen bei einem rein privaten Umzug dagegen nicht zu – sie ist an eine berufliche Veranlassung gebunden.

Umzug steht an? Wir liefern die Belege gleich mit.

Ob beruflich oder privat: Für Ihren Umzug in Berlin bekommen Sie von uns eine ordentliche Rechnung, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Fragen Sie ein unverbindliches Angebot an.

Wie und wo eintragen?

Die Kosten der doppelten Haushaltsführung tragen Sie in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung ein – im Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“. Dort erfassen Sie getrennt die Zweitwohnungsmiete, die Familienheimfahrten und die Verpflegungspauschale der ersten drei Monate.

  • Anlage N, Werbungskosten: Doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten gehören in die Anlage N.
  • Belege sammeln: Mietvertrag der Zweitwohnung, Mietzahlungen, Fahrtnachweise und die Umzugsrechnung aufbewahren.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Beim privaten Umzug die Helfer-Lohnkosten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ angeben – nur per Überweisung, nicht in bar.

Rechenbeispiel

Herr M. nimmt in Berlin einen neuen Job an und mietet dort eine Zweitwohnung für 900 € warm, während seine Familie in der Heimatstadt bleibt (Entfernung 250 km). Für die ersten drei Monate zahlt er zusätzlich noch die alte Wohnung parallel.

Zweitwohnungsmiete 900 €/Monat × 1210.800 €
Familienheimfahrten: 40 Fahrten × 250 km × 0,30 €3.000 €
Verpflegungspauschale erste 3 Monate (ca.)1.100 €
Doppelte Miete Übergang (alte Wohnung, 2 Monate)1.400 €
Absetzbar gesamt (ca.)16.300 €

Diese rund 16.300 € mindern als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Steuersatz von etwa 35 % ergibt sich daraus eine Ersparnis von grob 5.700 €. Die Zahlen sind ein Richtwert – Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Häufige Fragen zur doppelten Miete beim Umzug

Nicht immer. Bei einem beruflich veranlassten Umzug ist die doppelte Miete für die Übergangszeit gut absetzbar. Bei einem privaten Umzug geht das nur eingeschränkt – für die kurze Phase, in der Sie alte und neue Wohnung parallel zahlen. Details stehen im Ratgeber Umzug von der Steuer absetzen.

Die Unterkunftskosten der Zweitwohnung sind bis maximal 1.000 € pro Monat als Werbungskosten absetzbar. Dieser Betrag umfasst die Warmmiete inklusive Nebenkosten. Liegt Ihre Miete darüber, wird nur bis zur Grenze berücksichtigt.

Ein eigener Hausstand ist eine Wohnung, die Ihren Lebensmittelpunkt bildet und die Sie finanziell mittragen – mit mehr als 10 % Beteiligung an den laufenden Kosten. Ein Zimmer im Elternhaus ohne eigene Kostenbeteiligung reicht dem Finanzamt in der Regel nicht.

Ja. Eine Familienheimfahrt pro Woche ist mit 0,30 € je Entfernungskilometer (einfache Strecke) absetzbar. Alternativ können Sie statt der wöchentlichen Heimfahrten auch die Telefonkosten für ein Gespräch mit der Familie geltend machen.

Die Verpflegungspauschale gibt es nur in den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung. Danach entfällt sie, auch wenn die doppelte Haushaltsführung weiter besteht.

Aufbewahren sollten Sie den Mietvertrag der Zweitwohnung, Nachweise der Mietzahlungen, Fahrtnachweise für die Heimfahrten sowie die Umzugsrechnung. Eine ordentliche Rechnung Ihres Umzugsunternehmens ist dabei die einfachste Grundlage.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Beträge, Grenzen und Regelungen können sich ändern. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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