Doppelte Miete beim Umzug von der Steuer absetzen: doppelte Haushaltsführung einfach erklärt
Kurz gesagt: Doppelte Miete und die Kosten einer doppelten Haushaltsführung lassen sich von der Steuer absetzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – dann greifen die Regeln zur doppelten Haushaltsführung mit bis zu 1.000 € Zweitwohnungsmiete pro Monat. Bei einem rein privaten Umzug ist die doppelte Miete nur begrenzt absetzbar, nämlich als Teil der Umzugskosten für die kurze Übergangszeit, in der Sie alte und neue Wohnung parallel zahlen.
Ob Sie die doppelte Miete absetzen können, hängt also vor allem am Grund des Umzugs. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, was konkret absetzbar ist, wo Sie alles eintragen und wie ein Rechenbeispiel aussieht. Einen kompletten Überblick über alle Umzugskosten finden Sie zusätzlich in unserem Hauptratgeber Umzug von der Steuer absetzen.
Doppelte Haushaltsführung – Voraussetzungen
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten und gleichzeitig Ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort behalten. Das Finanzamt erkennt die Kosten als Werbungskosten an, wenn alle vier Punkte erfüllt sind:
Sind diese Bedingungen erfüllt, greift die doppelte Haushaltsführung beim Umzug und Sie können einen erheblichen Teil Ihrer Zweitwohnungskosten steuerlich geltend machen.
Was ist absetzbar?
Bei einer anerkannten doppelten Haushaltsführung ist mehr absetzbar als nur die Miete. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Positionen samt Deckeln und Hinweisen. Details zu den einzelnen Umzugskosten finden Sie im Ratgeber Umzug von der Steuer absetzen.
| Position | Absetzbar? | Deckel / Hinweis |
|---|---|---|
| Zweitwohnungsmiete | Ja | Max. 1.000 € pro Monat inkl. Nebenkosten (Warmmiete) |
| Familienheimfahrten | Ja | Eine Heimfahrt pro Woche, 0,30 € je Entfernungskilometer (einfache Strecke) |
| Verpflegungspauschale | Ja | Nur in den ersten 3 Monaten nach Bezug der Zweitwohnung |
| Doppelte Miete beim Wohnungswechsel | Ja | Für die Übergangszeit, in der beide Wohnungen parallel bezahlt werden |
| Maklerkosten | Ja | Für die Zweitwohnung; Maklerkosten für einen Wohnungskauf zählen nicht |
Die 1.000-€-Grenze gilt für die Unterkunftskosten der Zweitwohnung insgesamt. Möbel und notwendige Einrichtung können unter Umständen zusätzlich abgesetzt werden.
Privater vs. beruflicher Umzug
Für die Frage, ob und wie Sie die doppelte Miete steuerlich absetzbar machen, ist der Grund des Umzugs entscheidend. Es gibt zwei Wege:
Beruflicher Umzug – Werbungskosten
Ist der Umzug beruflich veranlasst (neuer Job, Versetzung, deutlich kürzerer Arbeitsweg), zählen die Kosten zu den Werbungskosten. Hier greifen sowohl die Regeln der doppelten Haushaltsführung als auch die Umzugskostenpauschale. Werbungskosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen in voller Höhe, sobald sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Privater Umzug – begrenzte Möglichkeiten
Bei einem privaten Umzug ist die doppelte Miete nur eingeschränkt absetzbar: Die parallele Mietzahlung für die Übergangsphase kann als Teil der Umzugskosten gelten. Zusätzlich lassen sich die Lohnkosten von Umzugshelfern als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % (max. 4.000 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen. Die Umzugskostenpauschale steht Ihnen bei einem rein privaten Umzug dagegen nicht zu – sie ist an eine berufliche Veranlassung gebunden.
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Wie und wo eintragen?
Die Kosten der doppelten Haushaltsführung tragen Sie in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung ein – im Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“. Dort erfassen Sie getrennt die Zweitwohnungsmiete, die Familienheimfahrten und die Verpflegungspauschale der ersten drei Monate.
Rechenbeispiel
Herr M. nimmt in Berlin einen neuen Job an und mietet dort eine Zweitwohnung für 900 € warm, während seine Familie in der Heimatstadt bleibt (Entfernung 250 km). Für die ersten drei Monate zahlt er zusätzlich noch die alte Wohnung parallel.
| Zweitwohnungsmiete 900 €/Monat × 12 | 10.800 € |
| Familienheimfahrten: 40 Fahrten × 250 km × 0,30 € | 3.000 € |
| Verpflegungspauschale erste 3 Monate (ca.) | 1.100 € |
| Doppelte Miete Übergang (alte Wohnung, 2 Monate) | 1.400 € |
| Absetzbar gesamt (ca.) | 16.300 € |
Diese rund 16.300 € mindern als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Steuersatz von etwa 35 % ergibt sich daraus eine Ersparnis von grob 5.700 €. Die Zahlen sind ein Richtwert – Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Häufige Fragen zur doppelten Miete beim Umzug
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Beträge, Grenzen und Regelungen können sich ändern. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
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