Mit der KNAPPSCHAFT entspannt umziehen – Schindler begleitet Sie dabei
Ein Umzug ist selten bloß ein Ortswechsel – oft geht er mit ganz praktischen Herausforderungen einher. Vielleicht wird das Treppensteigen schwer, oder eine Pflege ist im bisherigen Zuhause kaum noch möglich. Dann stellt sich die Frage: Zahlt meine Krankenkasse dabei mit?
Wenn Sie bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, können unter bestimmten Umständen Umzugskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Entscheidend ist, ob es medizinisch oder pflegebedingt notwendig ist.
Schindler Umzüge kennt sich mit genau diesen Fällen aus. Wir helfen Ihnen, Anträge korrekt zu stellen, die richtigen Fristen einzuhalten – und behalten auch bei Adressänderung, Pflegekasse oder Auslandsumzug den Überblick.

Darum lohnt sich Schindler Umzüge
Entscheiden Sie sich für uns und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile unseres Umzugsunternehmens für sich:
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Faire Preise
Fachgerechte Beratung

Umzugskostenübernahme durch die KNAPPSCHAFT – Wann möglich?
Die KNAPPSCHAFT kann sich an Ihren Umzugskosten beteiligen – allerdings nur, wenn der Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebezogenen Gründen notwendig ist. Ein Beispiel wäre, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr sicher in Ihrer Wohnung leben können oder barrierefreier Wohnraum benötigt wird.
Was genau übernommen wird?
Die Voraussetzung: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Rückwirkend gibt’s meist keine Erstattung. Schindler Umzüge hilft Ihnen dabei, alle Unterlagen korrekt zusammenzustellen – so wie wir es auch beim AOK Nordost Umzug oder dem KKH Krankenkasse Umzug machen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass nichts vergessen wird.
Mit uns haben Sie einen entspannten Umzug.
Wir passen unser Angebot auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Hier ein kleiner Auszug unserer Extraleistungen
1. Aufbau und Abbau von Möbeln
Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.
2. Werkzeuge
Sollten Sie keine Werkzeuge haben, bringen wir Ihnen gerne unsere.
3. Verpackungsmaterialien
Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.
4. Einpacken & Auspacken
Möchten Sie sich um nicht kümmern? Wir packen auf Wunsch auch Ihr Hab und Gut ein und entpacken es am neuen Ort wieder.

Adressänderung nach dem Umzug – So funktioniert’s
Im Trubel eines Umzugs ist sie schnell vergessen: die Adressänderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch sie ist wichtig – auch bei der KNAPPSCHAFT. Ihre neue Adresse sollten Sie so früh wie möglich melden, damit keine wichtigen Schreiben verloren gehen.
Das geht zum Beispiel:
Bitte geben Sie auch das Datum des Umzugs mit an. Schindler Umzüge erinnert Sie gern daran, wenn es hektisch wird. Und falls Sie gleichzeitig einen AOK Nordost Umzug oder einen Wechsel zur KKH Krankenkasse organisieren – auch da behalten wir für Sie den Überblick.
KNAPPSCHAFT kündigen bei Auslandsumzug – Infos hier
Ein Umzug ins Ausland bringt viele Veränderungen mit sich – auch für Ihre Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT endet nicht automatisch, wenn Sie auswandern. Sie müssen Ihre Krankenkasse beim Auslandsumzug kündigen – und zwar mit den richtigen Unterlagen.
Was wird benötigt?
Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Schindler Umzüge hilft Ihnen beim Formulieren, Einreichen und – falls nötig – auch bei der Abstimmung mit anderen Kassen wie AOK Nordost oder KKH Krankenkasse.
Antrag richtig einreichen – Mit Schindler an Ihrer Seite
Die Frage ist nicht nur, ob die KNAPPSCHAFT etwas übernimmt – sondern ob der Antrag vollständig, korrekt und rechtzeitig gestellt wird. Das kann schnell zur Hürde werden, gerade wenn andere Dinge drängen.
Was gehört rein?
Schindler Umzüge begleitet Sie bei jedem Schritt – von der Vorbereitung bis zur Abgabe. Das machen wir regelmäßig, auch bei Anträgen rund um den AOK Nordost Umzug oder die KKH Krankenkasse beim Umzug. Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen – wir machen das mit Ihnen gemeinsam.


