Umzug mit BKK Krankenkasse – Schindler Umzüge hilft bei der Umsetzung
Ein Umzug ist nie einfach. Und wenn gesundheitliche Gründe oder eine Pflegesituation mit reinspielen, wird’s schnell komplex. Vielleicht fragen Sie sich gerade: „Zahlt meine Krankenkasse da überhaupt was?“ Oder: „Wer ist zuständig – die Pflegekasse oder die BKK selbst?“ Ganz ehrlich: Viele verlieren da den Überblick. Aber keine Sorge – wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam.
Wir von Schindler Umzüge sind nicht nur beim Schleppen zur Stelle. Wir helfen auch bei den Dingen, die auf den ersten Blick eher trocken wirken. Ob Pflegekasse vs. Krankenkasse – wer zahlt beim Umzug?, wie Sie eine Adressänderung bei der DAK oder HKK sauber melden oder wie ein Krankenkassenwechsel einfach erklärt wird – wir sind da, wenn Sie uns brauchen.

Darum lohnt sich Schindler Umzüge
Entscheiden Sie sich für uns und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile unseres Umzugsunternehmens für sich:
Angebot individuell und kostenlos
Faire Preise
Fachgerechte Beratung

Wann übernimmt die BKK die Kosten für einen Umzug?
Gleich vorweg: Die BKK zahlt nicht bei jedem Umzug. Aber wenn ein medizinischer oder pflegebedingter Grund vorliegt, kann ein Zuschuss drin sein. Vielleicht wohnen Sie gerade in einer Wohnung mit zu vielen Stufen. Oder der Weg zur Pflege ist zu weit. Dann ist ein Umzug nicht nur praktisch – er wird notwendig.
Wichtig ist: Alles rechtzeitig beantragen. Einfach umziehen und dann hoffen, dass was kommt? Funktioniert leider nicht. Und falls ein Krankenkassenwechsel ansteht: Wir zeigen Ihnen, wie’s läuft – ganz ohne Fachchinesisch.
Mit uns haben Sie einen entspannten Umzug.
Wir passen unser Angebot auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Hier ein kleiner Auszug unserer Extraleistungen
1. Aufbau und Abbau von Möbeln
Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.
2. Werkzeuge
Sollten Sie keine Werkzeuge haben, bringen wir Ihnen gerne unsere.
3. Verpackungsmaterialien
Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.
4. Einpacken & Auspacken
Möchten Sie sich um nicht kümmern? Wir packen auf Wunsch auch Ihr Hab und Gut ein und entpacken es am neuen Ort wieder.

So stellen Sie einen Antrag auf Umzugskostenübernahme bei der BKK
Klingt erstmal kompliziert, ist aber machbar – wenn man weiß, worauf es ankommt. Zuerst brauchen Sie einen Nachweis: vom Arzt oder der Pflegeberatung. Danach kommt der Antrag selbst – den reichen Sie bei der BKK ein, am besten mit einem Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug durch sein. Und wenn Sie sich fragen, ob das bei der DAK oder HKK anders ist: Ja, ein bisschen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede – und helfen Ihnen, dass nichts vergessen wird.
Welche Nachweise verlangt die BKK für einen Zuschuss?
Die BKK will vor allem eins: Verstehen, warum der Umzug wirklich nötig ist. Das bedeutet: Ein ärztliches Attest, ein Bericht der Pflegeberatung oder ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung. Auch ein Angebot vom Umzugsunternehmen ist Pflicht.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt – unbedingt mit reinschicken. Das klingt viel? Ist es auch – wenn man es allein machen muss. Aber das müssen Sie nicht. Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen zu sortieren und alles verständlich aufzubereiten. Damit es im Zweifel keine Rückfragen gibt.
Schindler Umzüge – Ihr Partner für Krankenkassen-geförderte Umzüge
Wir wissen: Kein Umzug ist wie der andere. Und erst recht nicht, wenn’s gesundheitlich oder pflegerisch kompliziert wird. Für uns sind Krankenkassen-Umzüge Alltag – für Sie wahrscheinlich nicht. Deshalb nehmen wir uns Zeit. Wir erklären den Ablauf in Ruhe, helfen beim Ausfüllen und begleiten Sie auf Wunsch vom ersten Telefonat bis zum letzten Möbelstück.
Egal ob BKK, HKK oder DAK – wir wissen, wie die Mühlen mahlen. Und wir machen mit – auf Augenhöhe, mit Respekt und einem Plan, der zu Ihrer Situation passt.


