• Antrag lückenlos einreichen
  • Pflegegrad direkt berücksichtigen
  • Zuschuss bis 4.000 Euro möglich
  • Papierkram? Machen wir mit

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Umzug mit BKK Krankenkasse – Schindler Umzüge hilft bei der Umsetzung

Ein Umzug ist nie einfach. Und wenn gesundheitliche Gründe oder eine Pflegesituation mit reinspielen, wird’s schnell komplex. Vielleicht fragen Sie sich gerade: „Zahlt meine Krankenkasse da überhaupt was?“ Oder: „Wer ist zuständig – die Pflegekasse oder die BKK selbst?“ Ganz ehrlich: Viele verlieren da den Überblick. Aber keine Sorge – wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam.

Wir von Schindler Umzüge sind nicht nur beim Schleppen zur Stelle. Wir helfen auch bei den Dingen, die auf den ersten Blick eher trocken wirken. Ob Pflegekasse vs. Krankenkasse – wer zahlt beim Umzug?, wie Sie eine Adressänderung bei der DAK oder HKK sauber melden oder wie ein Krankenkassenwechsel einfach erklärt wird – wir sind da, wenn Sie uns brauchen.

Umzug mit BKK Krankenkasse

Darum lohnt sich Schindler Umzüge

Entscheiden Sie sich für uns und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile unseres Umzugsunternehmens für sich:

Angebot individuell und kostenlos

Faire Preise

Fachgerechte Beratung

Wann übernimmt die BKK die Kosten für einen Umzug

Wann übernimmt die BKK die Kosten für einen Umzug?

Gleich vorweg: Die BKK zahlt nicht bei jedem Umzug. Aber wenn ein medizinischer oder pflegebedingter Grund vorliegt, kann ein Zuschuss drin sein. Vielleicht wohnen Sie gerade in einer Wohnung mit zu vielen Stufen. Oder der Weg zur Pflege ist zu weit. Dann ist ein Umzug nicht nur praktisch – er wird notwendig.

Wichtig ist: Alles rechtzeitig beantragen. Einfach umziehen und dann hoffen, dass was kommt? Funktioniert leider nicht. Und falls ein Krankenkassenwechsel ansteht: Wir zeigen Ihnen, wie’s läuft – ganz ohne Fachchinesisch.

Mit uns haben Sie einen entspannten Umzug.

1. Aufbau und Abbau von Möbeln

Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.

2. Werkzeuge

Sollten Sie keine Werkzeuge haben, bringen wir Ihnen gerne unsere.

3. Verpackungsmaterialien

Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.

4. Einpacken & Auspacken

Möchten Sie sich um nicht kümmern? Wir packen auf Wunsch auch Ihr Hab und Gut ein und entpacken es am neuen Ort wieder.

So stellen Sie einen Antrag auf Umzugskostenübernahme bei der BKK

Klingt erstmal kompliziert, ist aber machbar – wenn man weiß, worauf es ankommt. Zuerst brauchen Sie einen Nachweis: vom Arzt oder der Pflegeberatung. Danach kommt der Antrag selbst – den reichen Sie bei der BKK ein, am besten mit einem Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug durch sein. Und wenn Sie sich fragen, ob das bei der DAK oder HKK anders ist: Ja, ein bisschen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede – und helfen Ihnen, dass nichts vergessen wird.

Welche Nachweise verlangt die BKK für einen Zuschuss?

Die BKK will vor allem eins: Verstehen, warum der Umzug wirklich nötig ist. Das bedeutet: Ein ärztliches Attest, ein Bericht der Pflegeberatung oder ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung. Auch ein Angebot vom Umzugsunternehmen ist Pflicht.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt – unbedingt mit reinschicken. Das klingt viel? Ist es auch – wenn man es allein machen muss. Aber das müssen Sie nicht. Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen zu sortieren und alles verständlich aufzubereiten. Damit es im Zweifel keine Rückfragen gibt.

Schindler Umzüge – Ihr Partner für Krankenkassen-geförderte Umzüge

Wir wissen: Kein Umzug ist wie der andere. Und erst recht nicht, wenn’s gesundheitlich oder pflegerisch kompliziert wird. Für uns sind Krankenkassen-Umzüge Alltag – für Sie wahrscheinlich nicht. Deshalb nehmen wir uns Zeit. Wir erklären den Ablauf in Ruhe, helfen beim Ausfüllen und begleiten Sie auf Wunsch vom ersten Telefonat bis zum letzten Möbelstück.

Egal ob BKK, HKK oder DAK – wir wissen, wie die Mühlen mahlen. Und wir machen mit – auf Augenhöhe, mit Respekt und einem Plan, der zu Ihrer Situation passt.

FAQ – Umzug mit BKK Krankenkasse

Immer dann, wenn der Umzug notwendig ist – also etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder einer Pflegebedürftigkeit. Vielleicht klappt’s mit der Treppe nicht mehr, oder Sie brauchen dringend Hilfe im Alltag. Dann kann die BKK – oft über die Pflegekasse – einen Zuschuss gewähren.

Wichtig ist, dass der Bedarf gut begründet und der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Alles vorher – nicht hinterher. Falls Sie gerade überlegen: „Passt das auf meine Situation?“ – Sprechen Sie mit uns, wir finden es gemeinsam raus.

Der Umzug muss entweder medizinisch notwendig sein oder pflegerisch sinnvoll. Das bedeutet: Ihre aktuelle Wohnung passt nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation – zu viele Hindernisse, zu wenig Unterstützung. Dann sagt die Krankenkasse: „Okay, wir helfen.“ Aber nur, wenn ein ärztlicher oder pflegefachlicher Nachweis vorliegt – und der Antrag komplett ist.

Wenn Sie sich mit Formularen schwertun: Keine Sorge. Wir unterstützen Sie dabei. Und wir wissen auch, wie man den Krankenkassenwechsel einfach erklärt, falls das gleich mit ansteht.

Sie brauchen einen Nachweis, dass der Umzug notwendig ist – also ein Attest oder ein Schreiben der Pflegeberatung. Dazu ein Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen (den bekommen Sie von uns) und ein formloser Antrag. Falls ein Pflegegrad vorliegt, auch den Bescheid beilegen.

Alles gesammelt einreichen – das spart Zeit. Falls Sie zwischen DAK oder HKK schwanken: Bei der BKK läuft es ähnlich, aber wir zeigen Ihnen die Unterschiede. Wir schauen mit drauf, bevor was fehlt.

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wenn ein Verbleib zu Hause nicht mehr möglich ist und ein Platz im Pflegeheim die beste Lösung darstellt, kann die Pflegekasse der BKK einen Zuschuss gewähren. Wichtig ist – wie immer – der Nachweis. Und dass der Antrag vor dem Umzug gestellt wird.

Wenn Sie sich bei der Antragstellung unsicher fühlen oder wissen möchten, wer nun zuständig ist – Pflegekasse oder Krankenkasse – melden Sie sich gern. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Zuerst Nachweis besorgen – dann Antrag stellen. Möglichst alles in einem Schwung einreichen: Attest, Pflegeberatung, Kostenvoranschlag. Der Antrag geht dann direkt an die BKK. Wichtig: Erst genehmigen lassen, dann umziehen. Und wenn Sie sich gerade fragen, ob Sie auch gleich die Adresse melden sollten – ja, bitte.

Bei der BKK ist’s einfach. Bei der DAK oder HKK gibt’s ein paar Unterschiede, aber auch das erklären wir Ihnen gern. Wir gehen die Schritte gemeinsam mit Ihnen durch.

Ja, sehr gern. Wir sind zwar keine Anwälte, aber wir kennen die Praxis. Wir helfen Ihnen beim Sortieren der Unterlagen, beim Formulieren des Antrags und stehen auch bei Rückfragen der Krankenkasse an Ihrer Seite. Das Ganze ist oft eine emotionale Sache – das wissen wir.

Deshalb bringen wir nicht nur Organisation mit, sondern auch Geduld. Und einen klaren Blick. Wenn Sie mögen, begleiten wir Sie von Anfang bis Ende – so, wie man sich das wünscht, wenn alles ein bisschen viel wird.

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