• Antrag vor Umzug stellen
  • Pflegekasse richtig informieren
  • Zuschüsse clever nutzen
  • Papierkram gemeinsam meistern

a-right-down

Umzug mit HKK Krankenkasse – Schindler Umzüge unterstützt Sie professionell

Ein Umzug ist oft mehr als nur ein Ortswechsel. Gerade wenn gesundheitliche Gründe oder Pflegebedürftigkeit mitspielen, wird aus einem simplen Tapetenwechsel schnell ein Thema mit vielen Fragen – und einer guten Portion Papierkram. Gut zu wissen: Die HKK Krankenkasse kann in bestimmten Fällen die Umzugskosten bezuschussen. Doch wann genau? Und wie stellt man den Antrag richtig?

Wir von Schindler Umzüge haben schon viele dieser Wege mit Menschen gemeinsam gegangen. Ob es um eine nötige Adressänderung bei der Krankenkasse geht oder darum, die Pflegekasse bei Umzug zu benachrichtigen – wir helfen weiter. Und falls Sie gerade auch vergleichen: DAK oder AOK – welche Infos sind nötig? Wir wissen, worauf es ankommt.

Umzug mit HKK Krankenkasse

Darum lohnt sich Schindler Umzüge

Entscheiden Sie sich für uns und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile unseres Umzugsunternehmens für sich:

Angebot individuell und kostenlos

Faire Preise

Fachgerechte Beratung

Wann übernimmt die HKK Krankenkasse die Umzugskosten?

Wann übernimmt die HKK Krankenkasse die Umzugskosten?

Die HKK springt nicht bei jedem Umzug ein – aber wenn ein triftiger Grund vorliegt, zum Beispiel aus gesundheitlicher Sicht, sieht das anders aus. Wer zum Beispiel eine barrierefreie Wohnung braucht oder in die Nähe von Angehörigen ziehen muss, um besser versorgt zu werden, kann unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.

Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Umzug gestellt wird. Und: Vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung bei der Krankenkasse zu melden. Klingt kompliziert? Nicht mit uns an Ihrer Seite.

Mit uns haben Sie einen entspannten Umzug.

1. Aufbau und Abbau von Möbeln

Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.

2. Werkzeuge

Sollten Sie keine Werkzeuge haben, bringen wir Ihnen gerne unsere.

3. Verpackungsmaterialien

Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.

4. Einpacken & Auspacken

Möchten Sie sich um nicht kümmern? Wir packen auf Wunsch auch Ihr Hab und Gut ein und entpacken es am neuen Ort wieder.

So beantragen Sie eine Kostenübernahme bei der HKK Krankenkasse

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Umzug förderfähig ist? Dann nicht lange zögern: Lassen Sie sich den Bedarf zuerst ärztlich oder pflegefachlich bestätigen. Danach geht der Antrag direkt an die HKK. Auch ein Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen sollte dabei sein. Wir helfen Ihnen dabei, alles vollständig und nachvollziehbar zusammenzustellen – das spart Zeit und Nerven.

Und ganz nebenbei denken wir auch daran, Sie auf Dinge wie die Adressänderung bei der Krankenkasse hinzuweisen. Denn: Wer vorbereitet ist, hat’s später leichter.

Welche Unterlagen verlangt die HKK für einen notwendigen Umzug?

Wichtig sind: ein ärztliches Attest oder eine Einschätzung der Pflegeberatung, ein Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens – und manchmal auch ein kurzes Schreiben, das den Umzugsgrund erklärt. Klingt erst mal nach viel Papierkram, ist aber überschaubar, wenn man weiß, wie.

Wir nehmen Ihnen gern einen Teil davon ab – zum Beispiel bei der Kommunikation mit der Pflegekasse oder beim Erstellen der nötigen Unterlagen. Und wenn Sie sich unsicher sind: DAK oder AOK – welche Infos sind nötig? Wir kennen die Unterschiede. Und erklären sie Ihnen verständlich.

Schindler Umzüge – Erfahrung mit Umzügen auf Krankenkassenbasis

Seit Jahren begleiten wir Menschen, die nicht „einfach nur“ umziehen, sondern einen ganz speziellen Hintergrund haben: Pflege, Krankheit, oder ein neues Lebensumfeld aus gesundheitlichen Gründen.Wir wissen, wie komplex diese Situationen sein können – organisatorisch, aber auch emotional.

Deshalb bringen wir nicht nur Muskelkraft mit, sondern auch ein gutes Maß Verständnis und Erfahrung. Ob HKK, AOK, DAK oder private Kassen – wir kennen die Abläufe. Und wir helfen Ihnen, wenn Sie den Überblick verlieren. Ganz ohne Druck, aber mit einem klaren Plan.

FAQ – Umzug mit HKK Krankenkasse

Die HKK beteiligt sich dann an den Umzugskosten, wenn der Wohnortwechsel medizinisch notwendig oder pflegebedingt ist. Also z. B. wenn Sie in eine barrierefreie Wohnung ziehen oder näher an eine Betreuungsperson heran müssen. Wichtig: Die Notwendigkeit muss vorher klar dokumentiert werden – durch ärztliche Nachweise oder Pflegeberatung.

Und denken Sie daran: Die Adressänderung bei der Krankenkasse melden gehört auch mit auf die To-do-Liste. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fall infrage kommt – sprechen Sie mit uns.

Ein solcher Umzug liegt zum Beispiel dann vor, wenn Ihre aktuelle Wohnung nicht barrierefrei ist, Sie sich dort nicht mehr sicher bewegen können oder Ihre gesundheitliche Lage sich verändert hat. Auch der Umzug näher zu Angehörigen oder Pflegekräften kann ein solcher Grund sein.

Entscheidend ist immer: Es muss eine klare medizinische oder pflegerische Notwendigkeit bestehen – und die HKK braucht dafür einen Nachweis. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Fall darunterfällt: Wir helfen gern weiter und schätzen das mit Ihnen gemeinsam ein.

Zuerst sollten Sie sich vom Arzt oder Ihrer Pflegeberatung bestätigen lassen, dass der Umzug notwendig ist. Mit diesem Nachweis und einem Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen stellen Sie dann den Antrag bei der HKK. Wichtig ist, dass das Ganze vor dem Umzug passiert – sonst ist eine Kostenerstattung oft ausgeschlossen.

Und bitte auch nicht vergessen: gleich die Adressänderung bei der Krankenkasse melden. Wenn Sie beim Ausfüllen oder Zusammenstellen der Unterlagen Hilfe brauchen – melden Sie sich gern bei uns.

Ja – wenn der Umzug aus pflegerischer Sicht notwendig ist, beteiligt sich die Pflegekasse der HKK unter Umständen an den Kosten. Das gilt etwa, wenn häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder ein Pflegegrad vorliegt. Dann springt die Kasse ein – oft mit bis zu 4.000 Euro.

Wichtig ist, dass Sie die Pflegekasse bei Umzug benachrichtigen – und zwar frühzeitig. Wir wissen, wie die Abläufe funktionieren, und helfen Ihnen gern dabei, alles rechtzeitig und vollständig auf den Weg zu bringen.

Sie benötigen in der Regel ein ärztliches Attest oder ein Schreiben Ihrer Pflegeberatung, das den Umzug begründet. Dazu kommt ein Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen (den bekommen Sie von uns) und eventuell ein formloser Antrag. Am besten: Sie reichen alles gesammelt ein – das erleichtert die Bearbeitung.

Wenn Sie sich fragen: „DAK oder AOK – welche Infos sind nötig?“, dann können wir nur sagen: Es ist bei der HKK nicht viel komplizierter. Wir helfen Ihnen, das sauber und stressfrei zu erledigen.

Ja – wir wissen, wie aufwendig so ein Antrag sein kann. Gerade, wenn die eigene Situation sowieso schon belastend ist. Wir übernehmen keine rechtliche Beratung, aber wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen, klären, was noch fehlt, und geben Ihnen Tipps, wie Sie es der Krankenkasse leichter machen.

Ob es um eine Adressänderung bei der Krankenkasse geht oder um die Kommunikation mit der Pflegekasse: Wir sind da. Und begleiten Sie – vom ersten Telefonat bis zur letzten Kiste.

call-icon030 4790 4222 form-iconAnruf location-iconAnfahrt
top-arrow
×
×