• Ein Umzug ins Pflegeheim ist oft eine große Umstellung – wir machen’s etwas leichter.
  • Wir helfen dabei, die Krankenkasse richtig zu informieren – Schritt für Schritt.
  • Angehörige dürfen sich auf uns verlassen – auch bei schwierigen Themen.

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Krankenkasse und Umzug ins Pflegeheim – Alles was Sie wissen müssen

Ein Umzug ins Pflegeheim ist oft mit vielen Fragen verbunden – emotional, organisatorisch, und auch finanziell. Wer hilft beim Transport? Was übernimmt die Krankenkasse? Und wie funktioniert der Antrag?

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse beim Umzug finanziell unterstützen – oft mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Doch das ist kein Automatismus. Es braucht gute Vorbereitung, vollständige Unterlagen und manchmal einen langen Atem.

Genau deshalb ist Schindler Umzüge an Ihrer Seite. Wir haben jahrelange Erfahrung mit sensiblen Pflegeumzügen – und helfen Ihnen nicht nur beim Tragen der Kisten, sondern auch beim Papierkram mit Krankenkasse und Pflegekasse.

Krankenkasse und Umzug ins Pflegeheim – Alles was Sie wissen müssen

Darum lohnt sich Schindler Umzüge

Entscheiden Sie sich für uns und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile unseres Umzugsunternehmens für sich:

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Wann übernimmt die Krankenkasse Umzugskosten ins Pflegeheim?

Wann übernimmt die Krankenkasse Umzugskosten ins Pflegeheim?

Nicht jeder Pflegeheim-Umzug wird von der Krankenkasse bezahlt – aber in bestimmten Fällen kann es einen Zuschuss geben. Die Kostenübernahme läuft allerdings in den meisten Fällen nicht direkt über die Krankenkasse, sondern über die zugehörige Pflegekasse.

Ein Anspruch besteht dann, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad vorliegt,
  • der Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist,
  • und der Antrag vor dem Umzug gestellt wurde.

Übernommen werden können z. B.:

  • die Transportkosten,
  • der Abbau und Wiederaufbau von Möbeln,
  • oder die Organisation der Wohnungsauflösung.

Schindler Umzüge weiß, worauf es ankommt – und unterstützt Sie, damit der Umzug nicht zur Belastung wird.

  • Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden,
  • Es braucht eine Begründung, warum der Umzug notwendig ist,
  • Und: Die Kosten müssen realistisch und nachvollziehbar kalkuliert sein.

Mit uns haben Sie einen entspannten Umzug.

1. Aufbau und Abbau von Möbeln

Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.

2. Werkzeuge

Sollten Sie keine Werkzeuge haben, bringen wir Ihnen gerne unsere.

3. Verpackungsmaterialien

Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.

4. Einpacken & Auspacken

Möchten Sie sich um nicht kümmern? Wir packen auf Wunsch auch Ihr Hab und Gut ein und entpacken es am neuen Ort wieder.

Welche Nachweise verlangt die Krankenkasse?

Die Pflegekasse wird nicht einfach so zahlen. Es braucht klare, verständliche Unterlagen – am besten alles auf einmal und gut sortiert. So lassen sich Rückfragen vermeiden und der Antrag wird zügiger bearbeitet.

Erforderlich sind meist:

  • Ein Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen,
  • Der Nachweis eines Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse),
  • Ein Anschreiben mit Begründung und Umzugsziel (z. B. Pflegeheim),
  • Ggf. ein ärztliches Attest, wenn der Umzug gesundheitlich notwendig ist.

Schindler Umzüge hilft Ihnen beim Zusammenstellen dieser Unterlagen – wir wissen, worauf die Pflegekassen achten, egal ob es um eine große BKK, die Techniker oder andere gesetzliche Kassen geht.

Pflegekasse und Krankenkasse – Was ist der Unterschied?

Diese Frage hören wir oft: Ist die Pflegekasse dasselbe wie die Krankenkasse? Kurze Antwort: Nein, aber sie hängen zusammen.

Die Pflegekasse ist organisatorisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse angebunden – also z. B. an die Techniker, AOK oder BKK. Sie kümmert sich aber nur um Leistungen, die mit Pflege zu tun haben, also Pflegegeld, Pflegesachleistungen und eben auch Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit.

Die Krankenkasse ist hingegen für medizinische Leistungen zuständig – Medikamente, Behandlungen, Arztbesuche.

Wenn Sie also einen Antrag auf Umzugskosten stellen, geht dieser formal an die Pflegekasse, auch wenn Sie dort sonst nie direkt kommunizieren. Wir helfen Ihnen gern dabei, das sauber zu trennen.

Unterstützung durch Schindler Umzüge bei Pflegeheim-Umzügen

Ein Pflegeheim-Umzug ist oft kein Alltagsthema – für uns schon. Wir begleiten seit Jahren Menschen und Angehörige durch genau diesen Schritt. Und wir wissen, dass es dabei um mehr geht als um Möbel.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Wir erstellen pflegekassenfähige Kostenvoranschläge,
  • helfen bei der Antragstellung und dem Schriftverkehr,
  • koordinieren Termine mit Heimen, Angehörigen und Betreuenden,
  • und kümmern uns mit Sorgfalt um alles rund um den Umzug.

Ob Sie in ein Pflegeheim innerhalb der Stadt oder in ein anderes Bundesland ziehen – Schindler Umzüge ist für Sie da. Diskret, freundlich, erfahren.

FAQ

Nicht direkt. Zuständig ist meist die Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angeschlossen ist. Liegt ein Pflegegrad vor und ist der Umzug notwendig, können bis zu 4.000 Euro übernommen werden – etwa für Transport oder Organisation.

Sie benötigen einen Pflegegradnachweis, einen Kostenvoranschlag, eine Begründung für den Umzug (schriftlich) und ggf. ein ärztliches Attest. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Sie bleibt bestehen. Ihre gesetzliche Krankenversicherung läuft ganz normal weiter – inklusive aller medizinischer Leistungen. Die Pflegekasse kommt ergänzend dazu, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist.

Sie stellen den Antrag direkt bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung, beim Einreichen und – falls nötig – auch bei Rückfragen oder Nachforderungen. So geht nichts unter.

Ja – und zwar mit Fingerspitzengefühl. Wir übernehmen Planung, Transport, Abbau, Aufbau, Entsorgung und auch die Kommunikation mit Heim oder Angehörigen. Und wir begleiten Sie, wenn gewünscht, auch am Tag des Umzugs persönlich.

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