Wer Grundsicherung bekommt, fragt sich oft, ob er einfach umziehen darf. Ähnlich wie bei einem Hartz 4 Umzug hat das Sozialamt ein Mitspracherecht, aber es kann den Umzug nicht generell verbieten. Es kann Ihnen auch nicht vorschreiben, wie teuer die neue Wohnung sein darf, aber es kann die Höhe des Zuschusses zur Miete begrenzen.
Trotzdem raten wir, sich mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen, bevor Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung unterzeichnen. Denn Sie haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Umzug, aber das Amt gewährt diese nur, wenn Sie alles richtig machen.
Sie müssen daher vor Beginn des Umzugs abklären, welche Kosten das Sozialamt übernimmt und was Sie grundsätzlich zu beachten haben. Klären Sie die Einzelheiten des geplanten Umzugs mit Ihrem Ansprechpartner im Amt ab.
Natürlich können Sie bei Grundsicherung umziehen. Das garantiert sogar das Grundgesetz, denn im Artikel 11 wird jedem Bürger der Bundesrepublik die freie Wahl des Wohnortes zugesichert. Die Frage ist also lediglich, wie Sie die Kosten für den Umzug aufbringen und ob das Sozialamt die Miete für die neue Wohnung übernimmt.
Anders als oft angenommen, muss das Amt nicht die vollen Umzugskosten übernehmen und natürlich auch nicht die Miete für eine unangemessen große oder teure Wohnung.
Ihnen stehen unter Umständen Zuschüsse zu den Umzugskosten zu, wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund für den Umzug haben. Ob er akzeptiert wird, liegt im Ermessen Ihres Sozialamtbetreuers.
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Sofern Sie Gründe wie Unbewohnbarkeit oder Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter angeben können, bekommen Sie in der Regel einen Zuschuss zu den Umzugskosten. Allerdings geht das Amt von einem Umzug in Eigenregie aus. Das heißt es übernimmt lediglich diese Posten
Wer aus körperlichen Gründen beim Umzug nicht helfen und ein ärztliches Attest vorlegen kann, hat auch das Recht, die Kosten für einen Einpackservice und sonstige Umzugshelfer vom Sozialamt erstattet zu bekommen.
Das sogenannte Schonvermögen beträgt bei Grundsicherung seit dem 1.1.2023 pro Person 10.000 Euro. Das Sozialamt kann Ihnen keine Zuschüsse zum Umzug verweigern, weil Sie Vermögen bis zu dieser Obergrenze haben.
Sofern es dem Umzug zustimmt, haben Sie Ansprüche auf die erwähnten Leistungen beispielsweise Transport- und Fahrtkosten. Diese stehen Ihnen auch zu, wenn Sie ein Umzugsunternehmen mit der Abwicklung des Umzugs betrauen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um sich über die Kosten des Umzugs zu informieren. Wir weisen gerne den Anteil, den das Amt übernehmen kann, gesondert aus, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in vollem Umfang erhalten.
Eine strenge Regel, wie groß eine Wohnung sein darf, gibt es nicht. In der Regel zählt eine Wohnung von 45 bis 55 Quadratmetern für eine Person als angemessen. Für zwei Personen zählen meistens 55 bis 65 Quadratmeter als angemessene Größe.
Es kommt aber auch auf die Ausstattung an. Eine 30 Quadratmeter großes Luxusappartement ist kaum angemessen, während eine einfach ausgestattete Wohnung von 60 Quadratmetern durchaus akzeptiert werden kann.
In der Regel ist die Höhe der Miete ausschlaggebend, nicht unbedingt die Größe der Wohnung. Sie müssen mit Ihrem Sozialamtbetreuer sprechen, um zu klären, ob eine Wohnung, in die Sie einziehen wollen, als angemessen betrachtet wird.
Wir passen unser Angebot auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Hier ein kleiner Auszug unserer Extraleistungen
Wir bauen Ihre Möbel sowohl ab, als auch wieder auf.
Wenn Sie Verpackungsmaterialien für Ihren Umzug brauchen, bringen wir Ihnen gerne alles Notwendige.
Sollten Sie keine Werkzeuge haben, bringen wir Ihnen gerne unsere.
Möchten Sie sich um nicht kümmern? Wir packen auf Wunsch auch Ihr Hab und Gut ein und entpacken es am neuen Ort wieder.
Wie erwähnt, kann niemand Ihnen einen Umzug verbieten, im Gegenteil, es kann einen Umzug verlangen, wenn Sie aktuell in einer zu großen oder teuren Wohnung leben. Generell muss das Sozialamt Ihnen keine Zuschüsse zum Umzug gewähren und auch nicht die volle Miete der neuen Wohnung übernehmen. Ein Verbot eines Umzugs ist aber nicht möglich.
In der Regel erhalten Sie einen Mietzuschuss, der sich an der Höhe der Miete für eine angemessene Wohnung orientiert. Falls Sie eine deutlich höhere Miete zahlen, kann allerdings der Verdacht aufkommen, dass Sie Einnahmen haben, die Sie dem Amt verschwiegen haben. Das kann zu einer Überprüfung Ihres Einkommens führen.
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